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Verlängerung der ÜbergangsVO, um Online-Diensteanbietern weiterhin die freiwillige Aufdeckung und Meldung von sexuellem Kindesmissbrauch zu ermöglichen

Union aktuellAufsatzSuzan Topal-GökceliZfRV 2026/9ZfRV 2026, 25 Heft 1 v. 30.3.2026

Die EK hatte am 19. 12. 2025 eine Verlängerung der ÜbergangsVO vorgeschlagen, die zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet eine Ausnahme von bestimmten Vorschriften der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation vorsieht, dieser Vorschlag wurde vom eP am 11.

Abstract aus ZfRV bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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