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Die Polizeibehörden eines MS können auf der Grundlage interner Vorschriften entscheiden, ob es erforderlich ist, die biometrischen und genetischen Daten einer strafrechtlich verfolgten oder einer Straftat verdächtigten Person zu speichern

RechtsprechungJudikaturSuzan Topal-GökceliZfRV 2025/158ZfRV 2025, 273 Heft 6 v. 17.2.2026

RL (EU) 2016/680

Sofern das nationale Recht angemessene Fristen für die Überprüfung der Notwendigkeit der Speicherung dieser Daten festlegt, muss darin nicht unbedingt eine Höchstdauer der Speicherung vorgesehen sein.

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