Die EK hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-FusionskontrollVO sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des EK-Beschlusses vom 9.
Die EK hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-FusionskontrollVO sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des EK-Beschlusses vom 9.
