Art 101 AEUV; Art 53 Abkommen über den EWR
Die verhängte Geldbuße wird allerdings von 83,2 Mio Euro auf 28,9 Mio Euro reduziert. Zwar war Credit Suisse tatsächlich am Kartell beteiligt, doch hat die EK den Näherungswert für den Umsatz bei der Festsetzung der Geldbuße, mit der diese Zuwiderhandlung geahndet wurde, nicht richtig bestimmt.

