Die EK hat beschlossen, Deutschland, Ungarn und Österreich vor dem EuGH zu verklagen, weil sie ihren Verpflichtungen aus den EU-Verträgen nicht nachgekommen sind, als sie in der Donau-Kommission Empfehlungen angenommen haben, die EU-Vorschriften berühren oder deren Anwendungsbereich ändern könnten.

