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Klage gegen Österreich aufgrund eines Verstoßes gegen die EU-Vorschriften bei der Abstimmung in der Donau-Kommission

Union aktuellAufsatzSuzan Topal-GökceliZfRV 2025/65ZfRV 2025, 112 Heft 3 v. 5.8.2025

Die EK hat beschlossen, Deutschland, Ungarn und Österreich vor dem EuGH zu verklagen, weil sie ihren Verpflichtungen aus den EU-Verträgen nicht nachgekommen sind, als sie in der Donau-Kommission Empfehlungen angenommen haben, die EU-Vorschriften berühren oder deren Anwendungsbereich ändern könnten.

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