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Der MS, in dem eine gesuchte Person ihren Wohnsitz hat, kann die Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls, mit dem sichergestellt werden soll, dass diese Person bei der Fortsetzung des Strafverfahrens anwesend ist, nicht ablehnen

RechtsprechungJudikaturSuzan Topal-GökceliZfRV 2025/78ZfRV 2025, 122 - 123 Heft 3 v. 5.8.2025

Rahmenbeschluss 2002/584/JI

Die Vollstreckung kann ebenfalls nicht abgelehnt werden, wenn hinsichtlich der Handlungen, die die von der gesuchten Person begangene Straftat darstellen, nach dem eigenen Strafrecht dieses MS keine Gerichtsbarkeit bestand.

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