Die EK hat am 19. 3. 2025 zwei Beschlüsse nach dem Gesetz über digitale Märkte angenommen, in denen die Maßnahmen präzisiert sind, die Apple ergreifen muss, um bestimmten Aspekten seiner Interoperabilitätsverpflichtung
Interoperabilität ermöglicht eine stärkere und nahtlosere Integration von Produkten Dritter in das Ökosystem von

