In einer aktuellen Entscheidung (EuGH 6. 3. 2025, C-20/24, Cymdek, ECLI:EU:C:2025:139) musste sich der EuGH mit der Frage auseinandersetzen, ob einem Reisenden auch dann Ausgleichsansprüche wegen Verspätung gegen ein Luftfahrtunternehmen zustehen, wenn die Zahlung des Preises der Pauschalreise einschließlich des Flugs durch einen Dritten erfolgt ist.
Abstract aus ZfRV bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

