Art 19 Abs 1 UAbs 2 EUV
Sie muss auch begründet werden, um auszuschließen, dass die Entziehung willkürlich erfolgt oder eine verdeckte Disziplinarstrafe darstellt.
Art 19 Abs 1 UAbs 2 EUV
Sie muss auch begründet werden, um auszuschließen, dass die Entziehung willkürlich erfolgt oder eine verdeckte Disziplinarstrafe darstellt.
