RL 2014/59/EU ; Art 47 GRC
Entscheidung zur Einleitung einer Krisenmanagementmaßnahme in Bezug auf ein Kreditinstitut: alle von dieser Entscheidung betroffenen Personen haben ein Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf.
RL 2014/59/EU ; Art 47 GRC
Entscheidung zur Einleitung einer Krisenmanagementmaßnahme in Bezug auf ein Kreditinstitut: alle von dieser Entscheidung betroffenen Personen haben ein Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf.
