2022 reagierte Slowenien auf die schwierigen Bedingungen auf dem Energiemarkt mit der Verabschiedung des Gesetzes über Wirtschaftshilfen zur Abmilderung der Folgen der Energiekrise , um betroffenen Unternehmen zu helfen. Damit wird konsequent der Gedanke umgesetzt, dass staatliche Hilfsmaßnahmen nur dann gerechtfertigt sein können, wenn sie zur Behebung einer schwerwiegenden Störung der Wirtschaft des Landes notwendig und verhältnismäßig sind. Nach dem Gesetz muss der Begünstigte ua die aus der staatlichen Beihilfe erhaltenen Mittel zurückzahlen, wenn er einen Gewinn ausgezahlt, eigene Aktien oder Geschäftsanteile erworben oder Prämien oder einen Teil des Gehalts an die Geschäftsführung für den Geschäftserfolg gezahlt hat. In der Geschäftspraxis wurden tatsächlich Gewinne ausgezahlt, doch die zuständigen staatlichen Behörden fragten sich, wie weit die Anordnung zur Rückgabe staatlicher Hilfen für Konzernunternehmen geht.

