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Aufenthaltserlaubnis in der EU zu Studienzwecken: Ein MS kann einen missbräuchlichen Antrag ablehnen, auch wenn er die RL, in der diese Befugnis vorgesehen ist, nicht korrekt umgesetzt hat

RechtsprechungJudikaturSuzan Topal-GökceliZfRV 2024/119ZfRV 2024, 191 - 192 Heft 5 v. 7.11.2024

RL (EU) 2016/801 ; Art 47 GRC

Das Missbrauchsverbot ist ein allgemeiner Grundsatz des Unionsrechts, der nicht erst umgesetzt werden muss, um angewandt werden zu können.

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