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Online-Plattformen für die Buchung von Unterkünften: Bestpreisklauseln keine "Nebenabreden"

RechtsprechungJudikaturSuzan Topal-GökceliZfRV 2024/115ZfRV 2024, 188 Heft 5 v. 7.11.2024

Art 101 AEUV; VO (EU) 330/2010

Bestpreisklauseln können nach dem Wettbewerbsrecht der Union grds nicht als "Nebenabreden" angesehen werden.

C-264/23Booking.com und Booking.com (Deutschland)

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