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Der Spruchkörper, der mit einer Rechtssache befasst ist, muss allein über deren Ausgang entscheiden

RechtsprechungJudikaturSuzan Topal-GökceliZfRV 2024/94ZfRV 2024, 150 Heft 4 v. 13.8.2024

Art 19 Abs 1 Unterabs 2 EUV

Unzulässige Eingriffe von nicht dem Spruchkörper angehörenden Personen müssen ausgeschlossen sein.

C-554/21Hann-Invest

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