Innmitten der Pandemie hat der deutsche Gesetzgeber unter großer Eile ein neues Wohnungseigentumsrecht geschaffen, das zum 1. 12. 2020 in Kraft getreten ist und seitdem Wissenschaft und Praxis umfangreich beschäftigt hat. Das Gesetz dient vordergründig der Förderung der Elektromobilität, seine inhaltlichen Schwerpunkte liegen jedoch bei der Vergesellschaftung der Wohnungseigentümergemeinschaft sowie beim Abbau des seit Jahrzehnten bestehenden Modernisierungsstaus. Die nunmehr mit qualifiziertem Mehrheitsbeschluss möglichen baulichen Veränderungen führen zu Effizienzsteigerungen, die zulasten des Schutzes von kleinen Eigentümern in der Minderheit gehen können.

