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EK beendet das Rechtsstaatlichkeits-Verfahren gegen Polen

Union aktuellAufsatzSuzan Topal-GökceliZfRV 2024/65ZfRV 2024, 105 - 106 Heft 3 v. 4.7.2024

Die EK hat am 29. 5. 2024 das Rechtsstaatlichkeits-Verfahren gegen Polen nach Art 7 Abs 1 EUV beendet. Die EK befand bereits am 6. 5. 2024, dass in Polen keine eindeutige Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der Rechtsstaatlichkeit iSd Art 7 Abs 1 EUV mehr besteht.

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