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Das Unionsrecht gebietet es nicht, Berufsverbänden von Richtern bzw StA das Recht einzuräumen, Entscheidungen iZm der Ernennung von StA anzufechten

RechtsprechungJudikaturSuzan Topal-GökceliZfRV 2024/74ZfRV 2024, 114 Heft 3 v. 4.7.2024

Art 19 Abs 1 EUV

Allein der Umstand, dass eine nationale Regelung es diesen Verbänden nicht erlaubt, solche Klagen zu erheben, reicht nicht aus, um bei den Rechtsunterworfenen berechtigte Zweifel an der Unabhängigkeit der Richter aufkommen zu lassen.

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