Die EK hat am 29. 2. 2024 zwei Rechtsakte angenommen, die den Weg für die Freigabe von EU-Mitteln iHv bis zu 137 Mrd Euro für Polen ebnen werden. Die Rechtsakte stehen iZm in Polen beschlossenen Reformen im Bereich der Rechtsstaatlichkeit und den jüngsten und unverzüglichen Schritten, mit denen Polen die Etappenziele zur Stärkung der Unabhängigkeit der Justiz anvisiert hat.

