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Sogenannte Gatekeeper müssen ab jetzt alle im Gesetz über digitale Märkte vorgesehenen Verpflichtungen einhalten

Union aktuellAufsatzSuzan Topal-GökceliZfRV 2024/33ZfRV 2024, 58 - 59 Heft 2 v. 29.4.2024

Ab 7. 3. 2024 müssen Apple, Alphabet, Meta, Amazon, Microsoft und ByteDance, das sind die von der EK im September 2023 benannten sechs Torwächter (Gatekeeper), alle Verpflichtungen aus dem Gesetz über digitale Märkte vollständig einhalten.

Abstract aus ZfRV bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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