Unterhaltskosten für ein "gesundes, aber ungewolltes Kind" sind ab nun ersatzfähig!
Seit mehreren Jahren wird in der rechtwissenschaftlichen Literatur diskutiert, ob im Falle einer fehlerhaften Sterilisation oder Vasektomie, oder einer fehlerhaften Aufklärung über diese Eingriffe, der Unterhalt für ein gesundes Kind im Wege des Schadenersatzes begehrt werden kann.

