Art 268 AEUV; VO (EG) 139/2004
Durch den Verzicht auf den Erwerb von TNT bereits bei der Bekanntgabe des streitigen Beschlusses hat UPS den Kausalzusammenhang zwischen dem Rechtsverstoß der EK und dem behaupteten Schaden unterbrochen.
Art 268 AEUV; VO (EG) 139/2004
Durch den Verzicht auf den Erwerb von TNT bereits bei der Bekanntgabe des streitigen Beschlusses hat UPS den Kausalzusammenhang zwischen dem Rechtsverstoß der EK und dem behaupteten Schaden unterbrochen.
