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Beendigung des Fusionsvertrags UPS-TNT: Die von der EK begangene Unregelmäßigkeit ist nicht die entscheidende Ursache für den Gewinn, der UPS entgangen sein soll, und rechtfertigt es daher nicht, das Unternehmen zu entschädigen

RechtsprechungJudikaturSuzan Topal-GökceliZfRV 2024/13ZfRV 2024, 19 Heft 1 v. 29.2.2024

Art 268 AEUV; VO (EG) 139/2004

Durch den Verzicht auf den Erwerb von TNT bereits bei der Bekanntgabe des streitigen Beschlusses hat UPS den Kausalzusammenhang zwischen dem Rechtsverstoß der EK und dem behaupteten Schaden unterbrochen.

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