Mischrechtsordnungen sind besonders dazu befähigt, ihre Stimme in der Rechtsvergleichung zu erheben. In diesem Sinne untersucht der Aufsatz daher die islamische Republik Iran, um ein zentrales Institut des iranischen Privatrechts zu besuchen: den Waqf (وقف). Mittels eines Waqf, dessen Bedeutung auf seine dreigliedrige Wurzel wa-qa-fa ("einsperren") zurückzuführen ist, wird ein Gut endgültig und unübertragbar verschenkt, also gewissermaßen eingesperrt, dessen Nutzungen aber einem allgemeinen oder bestimmten Zweck zugewendet. Der iranische Waqf offenbart einen reich gewebten Teppich aus Mischformen. Zum einen ist der Waqf in einer Kodifikation enthalten, die der Gaius'schen Einteilung folgt. Gleichzeitig sind die materiellen Anforderungen an einen Waqf tief im islamischen Recht und in der islamischen Kultur iranischer Ausprägung verwurzelt.

