Art 4 Abs 3, Art 19 Abs 1 UAbs 2 EUV; Art 47 GRC
Der Wert der Rechtsstaatlichkeit gibt der Union als Rechtsgemeinschaft schlechthin ihr Gepräge und schlägt sich in Grundsätzen nieder, die rechtlich bindende Verpflichtungen für die MS enthalten.
Art 4 Abs 3, Art 19 Abs 1 UAbs 2 EUV; Art 47 GRC
Der Wert der Rechtsstaatlichkeit gibt der Union als Rechtsgemeinschaft schlechthin ihr Gepräge und schlägt sich in Grundsätzen nieder, die rechtlich bindende Verpflichtungen für die MS enthalten.
