Wurde ein fremdsprachiger (idR englischsprachiger) Vertrag österr Recht unterworfen (Diskrepanz zw Vertragsstatut und -sprache), bestimmt - vorbehaltlich einer anderen übereinstimmenden Parteienabsicht - iW die Rechtskundigkeit der beteiligten Parteien hinsichtlich der fremden Rechtsordnung im Zusammenspiel mit den übrigen Umständen der Vertragsgenese (einschließlich des Vertragszwecks) die Vertragsauslegung.