Die Europäische Kommission hat im Februar 2022 einen Richtlinienvorschlag über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen in Hinblick auf Menschenrechte und Umwelt vorgelegt. Während dieser schon intensiv diskutiert worden ist, sind zur Allgemeinen Ausrichtung des Rates der EU noch kaum Stellungnahmen vorhanden. Der Beitrag soll daher die Allgemeine Ausrichtung des Rates einer ersten Analyse unterziehen und wesentliche Unterschiede zum Kommissionsvorschlag aufzeigen.

