Die EK hat am 20. 3. 2023 unangekündigte Nachprüfungen in den Räumlichkeiten eines Unternehmens durchgeführt, das im Energydrinks-Sektor in mehreren MS tätig ist.
Die EK hat Bedenken, dass dieses Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen haben könnte, die Kartelle und wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen verbieten (Art 101 AEUV und Art 53 des Abkommens über den EWR).