Die EK hat eine Reihe von Vertragsverletzungsverfahren gegen verschiedene MS eingeleitet, die keine Mitteilung über Maßnahmen zur Umsetzung von EU-RL in nationales Recht gemacht haben. Sie hat Aufforderungsschreiben an die MS gerichtet, die ihre nationalen Maßnahmen zur Umsetzung von RL nicht fristgemäß mitgeteilt haben.