Die EK hat am 29. 3. 2023 einen Vorschlag für eine RL angenommen, die es Gesellschaften erleichtern soll, die Nutzung digitaler Werkzeuge und Verfahren im EU-Gesellschaftsrecht auszuweiten.
Abbau von Bürokratie und Verwaltungsaufwand
Die EK hat am 29. 3. 2023 einen Vorschlag für eine RL angenommen, die es Gesellschaften erleichtern soll, die Nutzung digitaler Werkzeuge und Verfahren im EU-Gesellschaftsrecht auszuweiten.
Abbau von Bürokratie und Verwaltungsaufwand