Mit dem Beitrag soll der interdisziplinäre Zusammenhang zwischen dem Asyl- und Fremdenrecht sowie dem internationalen Familien- und Verfahrensrecht dargestellt werden. Zunächst wird der Familienbegriff im Asylrecht erläutert, welcher durch eine unlängst ergangene Entscheidung des VfGH (FN ) bedeutende Änderungen erfahren hat. Weiters wird die Anerkennung von Kinder- und Minderjährigenehen diskutiert, da dies insb in Familienverfahren eine Frage von nicht unerheblicher Bedeutung darstellt.