Generalanwalt Pikamäe musste sich in einem aktuellen Schlussantrag mit der Frage auseinandersetzen, ob einem Fluggast eine pauschalierte Entschädigung zusteht, wenn ein Ausweichflughafen in der Nähe des in der ursprünglichen Buchung vorgesehenen Zielflughafens angeflogen wird (EuGH 3.
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