Mit der Omnibus-RL wird klargestellt, dass sich der Geltungsbereich der Verbraucherrechte-RL auch auf Verträge erstrecken kann, nach denen der Unternehmer für den Verbraucher digitale Dienstleistungen oder unkörperliche digitale Inhalte bereitstellt oder deren Bereitstellung zusagt, und der Verbraucher dem Unternehmer personenbezogene Daten bereitstellt oder deren Bereitstellung zusagt. Die Omnibus-RL bringt damit manche Neuerungen in Bezug auf den sachlichen Geltungsbereich der Verbraucherrechte-RL und bereinigt auch manch bislang bestehende Unklarheit. Eine Klärung sämtlicher sich in diesem Zusammenhang auftuender Unsicherheiten ist jedoch leider nicht geglückt.