Zum 1. 1. 2019 ist in Österreich das Rechtsinstitut der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet worden. Die zuvor schon umstrittene Frage nach der Behandlung gleichgeschlechtlicher Ehen im Internationalen Privatrecht blieb dabei zunächst offen. Erst eine Änderung des § 17 IPRG hat schließlich Klarheit gebracht. Die Regelung ist zum 1. 8. 2019 novelliert worden und findet in der Neufassung nunmehr auf alle Ehen ungeachtet des Geschlechts der Verlobten Anwendung. Der Beitrag befasst sich mit den aus der Gesetzesnovelle erwachsenden Fragen und geht möglichen Entwicklungslinien nach.