Der EuGH musste sich in einer aktuellen Entscheidung (EuGH 12. 12. 2019, C-435/18 , Otis ua/Land Oberösterreich) mit der Frage beschäftigen, ob öffentliche Einrichtungen, die Förderdarlehen an Abnehmer kartellbefangener Waren gewährt haben, den durch das Kartell entstandenen Schaden gem Art 101 AEUV geltend machen können.
Abstract aus ZfRV bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.