Anfang des Jahres 2019 beurteilte der OGH erneut, (FN ) ob ein in Deutschland durch Besitzkonstitut wirksam begründetes Sicherungseigentum nach Verbringung des Sicherungsguts über die Grenze nach Österreich erlischt, zwischenzeitig ruht oder fortwirkt. Die bisherige Rsp wurde grundlegend überdacht.
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