Der deutsche Gesetzgeber hat mit 1. 11. 2018 ein zivilprozessuales Musterverfahren eingeführt, mit dem eine einheitliche Entscheidung zentraler Streitfragen mit Breitenwirkung erreicht werden soll. Diese Verfahrensart soll die rationale Apathie der Verbraucher überwinden, ist allerdings mit wesentlichen Schwächen verbunden.
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