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Faktizität und Rechtsrelevanz am Beispiel der culpa in contrahendo - ein Blick nach Polen

Internationales Privatrecht und RechtsvergleichungAufsatzOscar SzerkusZfRV 2019/5ZfRV 2019, 35 - 44 Heft 1 v. 20.2.2019

Im Geschäfts- wie auch Privatleben treten Tatsachen auf, die auf keinem rechtsgeschäftlichen Willensmoment beruhen und dennoch - unter bestimmten Umständen - zu einer Haftungsfrage führen können. Die Rechtsfigur der culpa in contrahendo stellt dabei nach polnischem Recht den Dreh- und Angelpunkt eines vorvertraglichen Haftungsregimes dar, das auf uneinheitlich bewerteten dogmatischen Ansätzen fundiert ist und - im Gegensatz zu anderen europäischen Rechtsordnungen - vordergründig Verhandlungen von Unternehmern in Rechtsrelevanz erwachen lässt.

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