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Mitgliedstaaten dürfen Gesellschaften, die ihren satzungsmäßigen Sitz in einen anderen Mitgliedstaat verlegen wollen, nicht zur Liquidation verpflichten

EuGH-RechtsprechungsübersichtEuroparechtn. n.ZfRV-LS 2018/4ZfRV-LS 2018, 27 - 28 Heft 1 v. 24.3.2018

Entscheidung: EuGH 23.10.2017, C-106/16

Normen: Art 49 AEUV; Art 54 AEUV

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