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Kroatien ist für Anträge auf internationalen Schutz von Personen zuständig, die Grenzen während der Flüchtlingskrise 2015/2016 überschritten haben

EuGH-RechtsprechungsübersichtEuroparechtn. n.ZfRV-LS 2017/50ZfRV-LS 2017, 261 Heft 6 v. 20.1.2018

Entscheidung: EuGH 26.7.2017, C-490/16

Normen: Art 13 Dublin III-VO; Art 27 Dublin III-VO

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