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Die Zusatzrentengesellschaft als Subjekt des Finanzmarktaufsicht in der Slowakei

RechtsvergleichungAufsatzJUDr. Andrea Slezáková, LL.M.ZfRV 2017/6ZfRV 2017, 41 - 45 Heft 1 v. 25.3.2017

Normen: § 22 Abs 8 Gesetz über das Zusatzrentensparen; § 43 Abs 2 Gesetz über das Zusatzrentensparen; § 89 Gesetz Nr 650/2004 Slg über das Zusatzrentensparen

Schlagwörter:

Altersvorsorge; Zusatzpensionsversicherung; Aktiengesellschaft; Verdienstprinzip; Zwischengenerationssolidarität; Aufsichtsbehörde; Nationalbank; Fondsbestimmungen; Sanktionsmaßnahmen; Wirtschaftsprüfung; Investitionsmanagement

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