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Internationale Zuständigkeit im Verlassenschaftsverfahren nach der EuErbVO

RechtsprechungsübersichtInternationales PrivatrechtZfRV-LS 2016/28ZfRV-LS 2016, 126 - 127 Heft 3 v. 30.7.2016

Normen: Art 4 EuErbVO; Art 10 EuErbVO; Art 19 EuErbVO; § 142 Abs 1 AußStrG; § 147 Abs 4 AußStrG

Schlagwörter:

Zuständigkeit Gerichte; Erbsachen; Erblasser; gewöhnlicher Aufenthalt; Todesfallmitteilung

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