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Gebrauchsüberlassung von beweglichen Sachen ist keine "Dienstleistung" gem Art 5 Nr 1 lit b EuGVVO

Europäisches ZivilprozessrechtJudikaturUniv.-Prof. Dr. Helmut OfnerZfRV-LS 2014/54ZfRV-LS 2014, 222 Heft 5 v. 1.10.2014

OGH 22.5.2014, 1 Ob 23/14k

Schlagwörter:

internationale Zuständigkeit; Gerichtsstand des Erfüllungsortes; Dienstleistungsbegriff; Gebrauchsüberlassung; gemischter Vertrag; Einlassung in das Verfahren; Fristversäumnis;

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