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Dingliches Vorkaufsrecht fällt in die ausschließliche Gerichtsbarkeit des Belegenheitsstaats - Editorial

Europäisches ZivilprozessrechtAufsatzUniv.-Prof. Dr. Helmut OfnerZfRV 2014/17ZfRV 2014, 145 Heft 4 v. 1.8.2014

EuGH 3.4.2014, C-438/12

Schlagwörter:

internationale Zuständigkeit; ausschließlicher Gerichtsstand; Gerichtsstand des Orts der belegenen Sache; dingliches Vorkaufsrecht; Rs Weber; Rechtshängigkeit; Aussetzung des Verfahrens;

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