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Anwendung einer falschen Rechtsordnung ist ein Verfahrensmangel besonderer Art

Internationales PrivatrechtJudikaturZfRV-LS 2014/10ZfRV-LS 2014, 39 Heft 1 v. 1.2.2014

Normen: § 3 IPRG

Schlagwörter:

Revisionsgrund; anwendbares Recht; Verfahrensmangel; besonderer Art; zu Unrecht; Anwendung; griechisches; deutsches; Sachrecht; falsche; Rechtsordnung; unrichtige; rechtliche Beurteilung; außerordentliche Revision; Nichterhebung; Vorinstanzen;

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