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Ein sofort vollstreckbares "decreto ingiuntivo" ist keine anerkennungsfähige Entscheidung iSd Art 32 EuGVVO

Europäisches ZivilprozessrechtJudikaturZfRV-LS 2013/8ZfRV-LS 2013, 31 Heft 1 v. 1.2.2013

OGH 19.9.2012, 3 Ob 123/12b

Schlagwörter:

italienischer Mahnbescheid; Anerkennungsfähigkeit; Vollstreckbarerklärung; fehlendes rechtliches Gehör; Ex-parte-Entscheidung;

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