Art 49 AEUV; Art 54 AEUV
Gegenständlich behandelt der EuGH die Frage inhaltlich, ob bei grenzüberschreitender Umwandlung die Ablehnung der Eintragung der beantragenden Gesellschaft als Rechtsvorgängerin in das Handelsregister zu rechtfertigen ist.
Art 49 AEUV; Art 54 AEUV
Gegenständlich behandelt der EuGH die Frage inhaltlich, ob bei grenzüberschreitender Umwandlung die Ablehnung der Eintragung der beantragenden Gesellschaft als Rechtsvorgängerin in das Handelsregister zu rechtfertigen ist.
