Art 28 CISG; Art 1 CISG; Art 39 CISG
Rudolf wendet sich mit ihrer Entscheidungsbesprechung der Frage zu, wie weit Untersuchungsobliegenheiten im Anwendungsbereich des Art 38 CISG des Käufers reichen, wenn vom Verkäufer ausgestellte Dokumente betreffend den Zustand der Ware vorliegen.

