Im Anwendungsbereich der Pauschalreiserichtlinie befasst sich die erkennende Instanz mit weitreichenden Fragen der Sicherstellung der Rechte des Reisenden im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Reiseveranstalters.
Im Anwendungsbereich der Pauschalreiserichtlinie befasst sich die erkennende Instanz mit weitreichenden Fragen der Sicherstellung der Rechte des Reisenden im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Reiseveranstalters.
