Art 235 EGV; Art 288 Abs 2 EGV; VO 2580/2001 /EG
Der EuGH untersuchte, ob sich aus Art 288 Abs 2 EGV eine außervertragliche Haftung der Gemeinschaft für rechtswidriges Verhalten ihrer Organe ableiten lässt.
Art 235 EGV; Art 288 Abs 2 EGV; VO 2580/2001 /EG
Der EuGH untersuchte, ob sich aus Art 288 Abs 2 EGV eine außervertragliche Haftung der Gemeinschaft für rechtswidriges Verhalten ihrer Organe ableiten lässt.