Zusammenfassung: Ofner geht in seinem Editorial kurz auf die Neuerungen ein, die sich durch die EU-Unterhaltsverordnung ergeben haben. Diese ist seit 18.6.2011 in Anwendung und umfasst Regelungen zu Unterhaltspflichten, Zuständigkeiten oder zur Rechtswahl bzw. dem anwendbaren Recht. Hierbei verweist die Verordnung auf das neue Haager Unterhaltsprotokoll (HUP).
Rechtsgrundlagen: EU-Unt VO, VO 2009/4; HUP