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Befugnisse der Kommission iZm der Festsetzung von Zwangsgeld

EuroparechtJudikaturUniv.-Prof. Dr. Alina Lengauer, Wien (Anmerkung)ZfRV-LS 2011/24ZfRV-LS 2011, 117 Heft 3 v. 1.6.2011

Art 258 AEUV; Art 260 AEUV

In Hinblick auf die Kompetenz des EuGH über Vertragsverletzungsverfahren zu entscheiden widmet sich vorliegende Entscheidung in Bezug auf die Festsetzung von Zwangsgeld der Frage, wann ein vertragsrechtswidriger Zustand zu bestehen aufgehört hat.

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